Passivrechtsschutz


Eine Worttrennung gefunden

Pas · siv · rechts · schutz

Das Wort Pas­siv­rechts­schutz besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pas­siv­rechts­schutz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pas­siv­rechts­schutz" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Passivrechtsschutz bezeichnet den rechtlichen Schutz von Personen, die in einem Verfahren nicht aktiv als Kläger oder Ankläger agieren, sondern eher als Beklagte oder Beschuldigte auftreten. Es handelt sich um Maßnahmen und Regelungen, die sicherstellen, dass die Rechte und Interessen dieser Personen gewahrt bleiben. Der Begriff setzt sich aus "Passiv", was die passive Rolle im Rechtsprozess beschreibt, und "Rechtsschutz", was auf den Schutz und die Unterstützung der rechtlichen Belange hinweist, zusammen. In vielen Ländern ist Passivrechtsschutz ein grundlegender Bestandteil des Rechtsstaates.

Beispielsatz: Der Passivrechtsschutz gewährleistet, dass die Rechte von Personen in rechtlichen Auseinandersetzungen gewahrt bleiben.

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