Pensionsalter


Eine Worttrennung gefunden

Pen · si · ons · al · ter

Das Wort Pen­si­ons­al­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pen­si­ons­al­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pen­si­ons­al­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Pensionsalter ist ein Substantiv, das das Alter bezeichnet, in dem eine Person in den Ruhestand treten kann und Anspruch auf eine Rente hat. Es variiert je nach Land und Rentensystem, oft in Verbindung mit bestimmten Richtlinien oder Gesetzen. In vielen Ländern liegt das Pensionsalter zwischen 60 und 67 Jahren. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Pension“ (Rente) und „Alter“ zusammen. Er wird häufig in Diskussionen über Altersvorsorge, Arbeitsrecht und demografische Entwicklungen verwendet.

Beispielsatz: Im Pensionsalter genießen viele Menschen ihren wohlverdienten Ruhestand.

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