Pensionsansprüchen


Eine Worttrennung gefunden

Pen · si · ons · an · sprü · chen

Das Wort Pen­si­ons­an­sprü­chen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pen­si­ons­an­sprü­chen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pen­si­ons­an­sprü­chen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Pensionsansprüchen" ist die Pluralform des Substantivs "Pensionsanspruch". Es setzt sich aus den Wörtern "Pension" und "Anspruch" zusammen. Eine Pension bezeichnet in diesem Zusammenhang eine Altersrente oder eine Versorgung, die eine Person nach dem Beenden ihres Berufslebens erhält. Ein Anspruch bezieht sich auf das Recht, etwas zu erhalten. Pensionsansprüche beziehen sich demnach auf die Rechte von Personen auf finanzielle Leistungen aus der Altersversorgung, oft im Rahmen von staatlichen oder betrieblichen Pensionssystemen.

Beispielsatz: Die Mitarbeiter sind besorgt über ihre Pensionsansprüche und deren zukünftige Sicherung.

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