Pensionsantrittsalter


Eine Worttrennung gefunden

Pen · si · ons · an · tritts · al · ter

Das Wort Pen­si­ons­an­tritts­al­ter besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pen­si­ons­an­tritts­al­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pen­si­ons­an­tritts­al­ter" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Pensionsantrittsalter" bezeichnet das Alter, in dem eine Person in den Ruhestand treten kann und somit Anspruch auf eine Pension hat. Es setzt sich aus den Begriffen "Pension" (Rente) und "Antrittsalter" (das Alter, in dem man einen bestimmten Status erreicht oder eine bestimmte Position einnimmt) zusammen. Daher ist es ein zusammengesetztes Substantiv. In vielen Ländern variiert das Pensionsantrittsalter je nach gesetzlichen Regelungen und individuellen Umständen. In der Regel wird es durch soziale Sicherheitsgesetze festgelegt und beeinflusst die finanzielle Planung von Arbeitnehmern.

Beispielsatz: Das Pensionsantrittsalter wird häufig in Diskussionen über Rentenreformen thematisiert.

Vorheriger Eintrag: Pensionsantritt
Nächster Eintrag: Pensionsantrittsalters

 

Zufällige Wörter: Bahngesellschaft elfstelliger Machtverteilungen pantomimischer Steuerveranlagungen