pensionsberechtigt


Eine Worttrennung gefunden

pen · si · ons · be · rech · tigt

Das Wort pen­si­ons­be­rech­tigt besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort pen­si­ons­be­rech­tigt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pen­si­ons­be­rech­tigt" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Pensionsberechtigt“ ist ein Adjektiv, das beschreibt, dass jemand das Recht auf eine Pension hat. Es setzt sich aus den Bestandteilen „Pension“ und „berechtigt“ zusammen. Die Form stammt von dem Partizip „berechtigt“, das hier im Zusammenhang mit dem substantivierten Begriff „Pension“ verwendet wird. Das Wort wird häufig in rechtlichen und verwaltungstechnischen Kontexten verwendet, um anzugeben, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die es einer Person ermöglichen, nach Erreichen eines bestimmten Alters oder nach einer bestimmten Dienstzeit eine Altersrente zu beziehen.

Beispielsatz: Die Mitarbeiter, die das erforderliche Alter erreicht haben, sind nun pensionsberechtigt.

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