Pensionsgrenze


Eine Worttrennung gefunden

Pen · si · ons · gren · ze

Das Wort Pen­si­ons­gren­ze besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pen­si­ons­gren­ze trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pen­si­ons­gren­ze" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Pensionsgrenze bezieht sich auf das Alter, in dem eine Person Anspruch auf eine Altersrente hat. Es handelt sich um eine Altersbeschränkung, die in vielen Ländern existiert und je nach Gesetzgebung unterschiedlich sein kann. In Deutschland liegt die Pensionsgrenze derzeit bei 67 Jahren. Eine Ausnahme bilden Personen, die eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren erhalten können, wenn sie eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren vorweisen können.

Beispielsatz: Die Pensionsgrenze ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Rentenansprüche in der gesetzlichen Altersvorsorge.

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