Pensionsversprechung


Eine Worttrennung gefunden

Pen · si · ons · ver · spre · chung

Das Wort Pen­si­ons­ver­spre­chung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pen­si­ons­ver­spre­chung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pen­si­ons­ver­spre­chung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Pensionsversprechung" bezeichnet eine Zusage oder ein Versprechen, das einem Arbeitnehmer eine bestimmte Pension (Rente) im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit garantiert. Es setzt sich aus den Bestandteilen "Pension" und "Versprechung" zusammen. Die Grundform "Pension" stammt aus dem Lateinischen und bezieht sich auf eine regelmäßige Zahlung im Ruhestand. "Versprechung" ist eine substantivierte Form des Verbs "versprechen" und beschreibt das aktive Handeln des Zusicherns oder Zusagens. Zusammen ergibt sich ein Begriff, der häufig in arbeitsrechtlichen und finanziellen Kontexten verwendet wird, insbesondere in Bezug auf Altersvorsorge und Betriebliche Altersversorgung.

Beispielsatz: Die Pensionsversprechung des Unternehmens sorgt für langfristige finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter.

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