Personalhoheit


Eine Worttrennung gefunden

Per · so · nal · ho · heit

Das Wort Per­so­nal­ho­heit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Per­so­nal­ho­heit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Per­so­nal­ho­heit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Personalhoheit bezeichnet das Recht einer Institution, über die Einstellung, Verwaltung und Entlassung von Mitarbeitern zu entscheiden. Der Begriff setzt sich aus "Personal" und "Hoheit" zusammen, wobei "Hoheit" hier die Autorität oder Macht impliziert. In der Regel wird er im Kontext von Organisationen, Unternehmen oder staatlichen Einrichtungen verwendet, die befugt sind, eigenständig über Personalangelegenheiten zu entscheiden. Es handelt sich um eine wesentliche Komponente der betrieblichen Autonomie und des Managements.

Beispielsatz: Die Personalhoheit ermöglicht es einem Unternehmen, Entscheidungen über die Einstellung und Verwaltung seiner Mitarbeiter unabhängig zu treffen.

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