Personallandesrat


Eine Worttrennung gefunden

Per · so · nal · lan · des · rat

Das Wort Per­so­nal­lan­des­rat besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Per­so­nal­lan­des­rat trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Per­so­nal­lan­des­rat" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Personallandesrat" setzt sich aus den Wörtern "Personal", "Land" und "Rat" zusammen. Er bezeichnet ein spezifisches Amt oder Gremium innerhalb eines Bundeslandes in Deutschland oder Österreich, das für Angelegenheiten des Personals, insbesondere im öffentlichen Dienst, zuständig ist. Die Zusammensetzung des Begriffs zeigt, dass es sich um eine beratende oder beschlussfassende Institution handelt, die die Belange der Mitarbeiter innerhalb einer bestimmten Region (Land) regelt oder koordiniert. Der Personallandesrat spielt eine wichtige Rolle in der Personalpolitik und -verwaltung auf Landesebene.

Beispielsatz: Der Personallandesrat wird nächste Woche über die neuen Ausbildungsrichtlinien beraten.

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