Personalräten


Eine Worttrennung gefunden

Per · so · nal ·· ten

Das Wort Per­so­nal­rä­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Per­so­nal­rä­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Per­so­nal­rä­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Personalräten ist die Mehrzahl von Personalrat, ein Gremium, das die Interessen und Rechte der Beschäftigten in Betrieben, Behörden oder Institutionen vertritt. Die Personalräte werden von den Arbeitnehmern gewählt und haben verschiedene Aufgaben, wie beispielsweise die Mitbestimmung in sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten. Sie setzen sich für gerechte Arbeitsbedingungen, den Arbeitsschutz sowie die Einhaltung von Tarifverträgen ein. Außerdem nehmen sie Beschwerden entgegen und können Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schlichten. Insgesamt sind Personalräte eine wichtige Instanz zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte und dem Schutz der Mitarbeiterinteressen.

Beispielsatz: Die Personalräte setzen sich für die Interessen der Mitarbeiter ein.

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