Persönlichkeitsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Per · sön · lich · keits · recht

Das Wort Per­sön­lich­keits­recht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Per­sön­lich­keits­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Per­sön­lich­keits­recht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Persönlichkeitsrecht“ bezeichnet ein rechtliches Konzept, das die Würde, Ehre und Privatsphäre einer Person schützt. Es umfasst verschiedene Aspekte wie das Recht auf Informationen über die eigene Person, das Recht auf Selbstbestimmung sowie den Schutz vor Verleumdung und unerlaubter Veröffentlichung persönlicher Daten. Das Persönlichkeitsrecht ist oft Teil von Grundrechten, die in Verfassungen verankert sind. In Deutschland ist es durch das Grundgesetz und verschiedene Gesetze geschützt, beispielsweise das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das sowohl natürliche als auch juristische Personen betrifft.

Beispielsatz: Das Persönlichkeitsrecht schützt die individuellen Freiheiten und die Privatsphäre jedes Menschen.

Vorheriger Eintrag: Persönlichkeitsprofil
Nächster Eintrag: Persönlichkeitsrechte

 

Zufällige Wörter: Abschreibungsgeschäften eingestandene Skalpen Stecknadel zudringlichsten