Persönlichkeitsschutzes


Eine Worttrennung gefunden

Per · sön · lich · keits · schut · zes

Das Wort Per­sön­lich­keits­schut­zes besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Per­sön­lich­keits­schut­zes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Per­sön­lich­keits­schut­zes" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Persönlichkeitsschutzes“ ist die Genitivform des Substantivs „Persönlichkeitsschutz“. Es bezeichnet den rechtlichen Schutz der persönlichen Identität und der Privatsphäre eines Individuums. Dies umfasst das Recht, vor Eingriffen in die eigene Lebenssphäre, in die Ehre sowie in die persönliche Integrität geschützt zu werden. Persönlichkeitsschutz ist ein zentraler Aspekt im Datenschutz und wird durch verschiedene gesetzliche Regelungen, wie das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch, gewährleistet. Ziel ist es, die Würde und Autonomie des Einzelnen zu wahren und Missbrauch zu verhindern.

Beispielsatz: Der Persönlichkeitsschutzes ist in der heutigen digitalen Welt von großer Bedeutung.

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