Pfändung


Eine Worttrennung gefunden

Pfän · dung

Das Wort Pfän­dung besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pfän­dung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pfän­dung" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Pfändung ist ein juristischer Begriff, der sich auf die Beschlagnahme von Eigentum oder Geldmitteln einer Person bezieht, um Schulden oder finanzielle Verbindlichkeiten zu begleichen. Die Pfändung kann auf Antrag des Gläubigers durchgeführt werden, wenn der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Sie kann unter anderem Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge und Gehälter betreffen. Bei der Pfändung wird das Vermögen des Schuldners eingefroren und zur Versteigerung oder Verwertung genutzt, um die ausstehenden Schulden zu begleichen.

Beispielsatz: Die Pfändung des Kontos erfolgte aufgrund ausstehender Schulden.

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