pfändungssichere


Eine Worttrennung gefunden

pfän · dungs · si · che · re

Das Wort pfän­dungs­si­che­re besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort pfän­dungs­si­che­re trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pfän­dungs­si­che­re" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „pfändungssichere“ ist ein Adjektiv, das sich aus dem Substantiv „Pfändung“ ableitet. Es beschreibt eine Eigenschaft von Vermögenswerten oder Einkünften, die nicht von Gläubigern beschlagnahmt werden können. In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen, die festlegen, welche Beträge oder Werte im Falle einer Pfändung unberührt bleiben und somit „pfändungssicher“ sind. Dieser Begriff wird häufig in finanziellen und rechtlichen Kontexten verwendet, um Schutz vor der Vermögensentziehung durch Gläubiger zu kennzeichnen. Die Form „pfändungssichere“ deutet auf eine konkrete Eigenschaft hin.

Beispielsatz: Die Auszahlung des Gehalts erfolgt auf ein pfändungssicheres Konto, um das Einkommen vor Gläubigern zu schützen.

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