Pflegedienstleiterin


Eine Worttrennung gefunden

Pfle · ge · dienst · lei · te · rin

Das Wort Pfle­ge­dienst­lei­te­rin besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pfle­ge­dienst­lei­te­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pfle­ge­dienst­lei­te­rin" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Pflegedienstleiterin ist eine weibliche Person, die in einem Pflegedienst leitende Aufgaben übernimmt. Sie ist für die organisatorische und fachliche Leitung des Pflegedienstes verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehört die Koordination des Personals, die Planung und Durchführung von Pflegemaßnahmen sowie die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege. Sie trägt Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Qualitätsstandards. Die Tätigkeit erfordert neben sozialen Kompetenzen auch eine fachliche Ausbildung im Pflegebereich, wie beispielsweise eine abgeschlossene Ausbildung zur Krankenschwester oder Altenpflegerin und eine Weiterbildung zur Pflegedienstleiterin.

Beispielsatz: Die Pflegedienstleiterin organisiert die Abläufe in der Seniorenpflegeeinrichtung.

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