Pflegeversicherungsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Pfle · ge · ver · si · che · rungs · ge · setz

Das Wort Pfle­ge­ver­si­che­rungs­ge­setz besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pfle­ge­ver­si­che­rungs­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pfle­ge­ver­si­che­rungs­ge­setz" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Pflegeversicherungsgesetz regelt die gesetzliche Absicherung von Personen, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit Unterstützung benötigen. Es legt die Grundlagen für die finanzielle Unterstützung, um die Kosten für pflegebedingte Hilfeleistungen zu decken. Das Gesetz definiert auch den Pflegebedürftigkeitsbegriff und legt fest, welche Leistungen von der Pflegeversicherung erbracht werden. Das Pflegeversicherungsgesetz wurde im Jahr 1994 eingeführt und wurde seitdem mehrfach reformiert, um den steigenden Anforderungen an die Pflege gerecht zu werden.

Beispielsatz: Das Pflegeversicherungsgesetz regelt die finanziellen Leistungen für pflegebedürftige Menschen in Deutschland.

Vorheriger Eintrag: Pflegeversicherung
Nächster Eintrag: Pflegevorsorge

 

Zufällige Wörter: beeindruckendste Entwicklungsziels Hausandachten ungelogen vermauertest