Pflichtablieferung


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · ab · lie · fe · rung

Das Wort Pflicht­ab­lie­fe­rung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­ab­lie­fe­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­ab­lie­fe­rung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Pflichtablieferung“ setzt sich aus den Bestandteilen „Pflicht“ und „Ablieferung“ zusammen. Es bezeichnet die gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebene Abgabe von bestimmten Leistungen oder Waren an eine bestimmte Stelle oder an bestimmte Empfänger. In vielen Fällen bezieht sich dieser Begriff auf steuerliche oder administrative Verpflichtungen, bei denen eine Person oder ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, Informationen, Zahlungen oder Materialien fristgerecht einzureichen. Die Nichteinhaltung dieser Pflichtablieferung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Begriff zeigt damit sowohl die Dringlichkeit als auch die Notwendigkeit der Einhaltung festgelegter Vorgaben.

Beispielsatz: Die Pflichtablieferung der Steuerunterlagen muss bis Ende des Monats erfolgen.

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