Pflichtausgaben


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · aus · ga · ben

Das Wort Pflicht­aus­ga­ben besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­aus­ga­ben trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­aus­ga­ben" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Pflichtausgaben sind finanzielle Verpflichtungen, die eine Person oder ein Haushalt regelmäßig leisten muss, um grundlegende Bedürfnisse zu decken. Dazu zählen beispielsweise Mietkosten, Stromrechnungen, Versicherungsbeiträge und Kreditzahlungen. Der Begriff setzt sich aus den Worten "Pflicht" und "Ausgaben" zusammen, wobei "Pflicht" die Notwendigkeit und Verbindlichkeit der Zahlungen betont. Pflichtausgaben stehen im Gegensatz zu freiwilligen Ausgaben, die nach Belieben getätigt werden können und nicht unbedingt zur Deckung der Grundbedürfnisse erforderlich sind.

Beispielsatz: Die monatlichen Pflichtausgaben wie Miete und Rechnungen müssen sorgfältig eingeplant werden.

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