Pflichtmitglieder


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · mit · glie · der

Das Wort Pflicht­mit­glie­der besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­mit­glie­der trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­mit­glie­der" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Pflichtmitglieder sind Personen, die aufgrund bestimmter Voraussetzungen oder Gesetze verpflichtet sind, einer bestimmten Organisation beizutreten oder in einer spezifischen Funktion tätig zu sein. Dabei handelt es sich oft um Berufsgruppen oder bestimmte Personenkreise, die aufgrund ihrer Tätigkeit automatisch Mitglied werden müssen, z.B. in einer beruflichen Kammer oder einer Krankenkasse. Der Begriff "Pflichtmitglieder" ist bereits in der Grundform.

Beispielsatz: Jede Organisation hat bestimmte Pflichtmitglieder, die aktiv zur Erreichung der gemeinsamen Ziele beitragen müssen.

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