Pflichtschulabschluss


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · schul · ab · schluss

Das Wort Pflicht­schul­ab­schluss besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­schul­ab­schluss trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­schul­ab­schluss" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Pflichtschulabschluss" bezeichnet den Abschluss, den Schülerinnen und Schüler in Deutschland erwerben müssen, um die Schulpflicht zu erfüllen. Er umfasst in der Regel die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, die in der Regelschule vermittelt werden. Der Pflichtschulabschluss kann je nach Bundesland unterschiedliche Bezeichnungen haben, zum Beispiel Hauptschulabschluss oder im weiteren Sinne den Realschulabschluss. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Pflicht" und "Schulabschluss" zusammen, wobei "Pflicht" die gesetzlich vorgeschriebene Notwendigkeit beschreibt, die Schule bis zu einem bestimmten Alter zu besuchen und erfolgreich abzuschließen.

Beispielsatz: Der Pflichtschulabschluss ist eine wichtige Voraussetzung für den Einstieg in eine berufliche Ausbildung.

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