pflichtschuldige


Eine Worttrennung gefunden

pflicht · schul · di · ge

Das Wort pflicht­schul­di­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort pflicht­schul­di­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pflicht­schul­di­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „pflichtschuldige“ setzt sich aus den Bestandteilen „Pflicht“ und „schuldige“ zusammen. Es handelt sich hierbei um ein Adjektiv, das sich auf eine Person bezieht, die ihren Verpflichtungen oder Pflichten nachkommt. Es beschreibt jemand, der verantwortungsbewusst handelt und die moralische oder rechtliche Verantwortung für sein Tun und Lassen übernimmt. In vielen Kontexten, wie zum Beispiel im Beruf oder im sozialen Leben, wird eine pflichtschuldige Person geschätzt, da sie Verlässlichkeit und Integrität ausstrahlt. Die Form „schuldige“ bezieht sich auf eine verpflichtende oder haftende Haltung, die die Ernsthaftigkeit des Handelns unterstreicht.

Beispielsatz: Er erfüllte seine pflichtschuldigen Aufgaben mit großer Sorgfalt und Hingabe.

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