Pflichtteil


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · teil

Das Wort Pflicht­teil besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­teil trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­teil" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Pflichtteil" bezeichnet den gesetzlichen Anteil eines Erben am Nachlass, der ihm zusteht, selbst wenn er im Testament nicht berücksichtigt wurde. In vielen Rechtsordnungen, wie zum Beispiel im deutschen Erbrecht, haben bestimmte nahe Angehörige wie Kinder, Ehepartner oder Eltern Anspruch auf einen Pflichtteil, um sie vor vollständiger Enterbung zu schützen. Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Idee hinter dem Pflichtteil ist es, die finanzielle Absicherung der nächsten Angehörigen zu gewährleisten und dabei den letzten Willen des Erblassers zu respektieren.

Beispielsatz: Der Pflichtteil sichert den gesetzlichen Erben einen Mindestanspruch auf das Erbe.

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