Pflichtteils


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · teils

Das Wort Pflicht­teils besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­teils trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­teils" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Pflichtteils“ ist die Genitivform von „Pflichtteil“. Der Pflichtteil bezeichnet den gesetzlichen Anspruch von bestimmten Erben, einen Mindestanteil am Erbe eines Verstorbenen zu erhalten, unabhängig von dessen Testamentsverfügung. Dieser Anspruch gilt in vielen Rechtssystemen, um sicherzustellen, dass nahe Angehörige, wie Kinder oder Ehepartner, nicht vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen werden können. Der Pflichtteil spiegelt damit den sozialen und rechtlichen Schutz bestimmter Familienmitglieder wider und gewährleistet eine gewisse finanzielle Absicherung im Falle eines Erbfalles.

Beispielsatz: Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Erbeanteil, den nahe Verwandte auch bei einem Testament erhalten müssen.

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