pflichtversicherter


Eine Worttrennung gefunden

pflicht · ver · si · cher · ter

Das Wort pflicht­ver­si­cher­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort pflicht­ver­si­cher­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pflicht­ver­si­cher­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Pflichtversicherter“ bezeichnet eine Person, die gemäß gesetzlicher Vorgaben verpflichtet ist, sich in einem bestimmten Versicherungssystem abzusichern. Diese Versicherungspflicht kann beispielsweise in der gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung bestehen. Die Form ist ein Substantiv, abgeleitet von „Pflicht“ und „Versicherter“. „Pflicht“ verweist auf die gesetzliche Notwendigkeit, während „Versicherter“ eine Person beschreibt, die von einer Versicherung geschützt ist. Pflichtversicherte haben bestimmte Rechte und Pflichten, die im jeweiligen Versicherungsgesetz geregelt sind.

Beispielsatz: Der Pflichtversicherte muss eine Krankenversicherung abschließen, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein.

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