pfändbare


Eine Worttrennung gefunden

pfänd · ba · re

Das Wort pfänd­ba­re besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort pfänd­ba­re trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pfänd­ba­re" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "pfändbare" ist ein Adjektiv und beschreibt etwas, das rechtlich einklagbar oder beschlagnahmbar ist. Es leitet sich vom Verb "pfänden" ab, was bedeutet, das Eigentum einer Person zur Begleichung einer Schuld in Besitz zu nehmen. Im rechtlichen Kontext bezieht sich "pfändbare" insbesondere auf Vermögenswerte, Einkommen oder Gegenstände, die bei einer Zwangsvollstreckung zur Deckung von Schulden herangezogen werden können. Beispiele für pfändbare Werte sind Geld auf Bankkonten, Löhne oder bestimmte persönliche Gegenstände, solange sie nicht unter speziellen gesetzlichen Schutz fallen.

Beispielsatz: Die pfändbare Summe wurde vom Gericht festgelegt.

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