pfändend


Eine Worttrennung gefunden

pfän · dend

Das Wort pfän­dend besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort pfän­dend trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pfän­dend" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Pfändend" ist die Partizipialform des Verbs "pfänden". Es gehört zur deutschen Rechts- und Wirtschaftssprache und beschreibt den Vorgang des Beschlagnahmens oder Einziehens von Vermögenswerten als Sicherheit für eine ausstehende Schuld oder Forderung. Dieser rechtliche Akt kann von Gläubigern gegenüber Schuldnern, in der Regel nach gerichtlichem Beschluss, durchgeführt werden. "Pfändend" beschreibt somit den Zustand oder die Handlung des Pfändens. Es wird beispielsweise in Sätzen wie "Die Bank hat die pfändende Verfügung über das Vermögen des Schuldners erhalten" verwendet.

Beispielsatz: Die Bank schickte das Pfändend, um die offenen Schulden einzutreiben.

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