Planauflage


Eine Worttrennung gefunden

Plan · auf · la · ge

Das Wort Plan­auf­la­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Plan­auf­la­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Plan­auf­la­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Planauflage bezeichnet einen formellen Schritt im Bau- und Planungsrecht, bei dem ein Plan, wie ein Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan, zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit ausgelegt wird. Während der Planauflage haben Bürger die Möglichkeit, den Plan zu prüfen und etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen abzugeben. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und die Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsprozessen zu fördern. Der Begriff setzt sich aus "Plan" und "Auflage" zusammen, wobei "Auflage" in diesem Kontext die offizielle Präsentation und Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit beschreibt.

Beispielsatz: Die Planauflage des neuen Bauprojekts erfolgt nächste Woche im Rathaus.

Vorheriger Eintrag: Planänderung
Nächster Eintrag: planbar

 

Zufällige Wörter: abnormale gesegneter Grafentitel versperrenden Wahlkampfteam