Planungshoheit


Eine Worttrennung gefunden

Pla · nungs · ho · heit

Das Wort Pla­nungs­ho­heit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pla­nungs­ho­heit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pla­nungs­ho­heit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Planungshoheit steht für das Recht einer bestimmten Person oder Institution, alleinig über die Planung von etwas zu bestimmen. Es handelt sich dabei um ein zusammengesetztes Substantiv, denn es setzt sich aus den drei Wörtern "Planung", "Hoheit" und "Herrschaft" zusammen. Der Begriff Planungshoheit wird häufig im Zusammenhang mit Kommunen verwendet und beschreibt deren alleiniges Recht, über die Nutzung ihres Gebiets und die Entwicklung von Stadt- oder Gemeindeplänen zu entscheiden. Somit umfasst Planungshoheit den gesamten Prozess der Planung, Steuerung und Umsetzung von Vorhaben in einem bestimmten Bereich.

Beispielsatz: Die kommunale Planungshoheit ermöglicht es Städten und Gemeinden, eigene Entwicklungsstrategien zu gestalten.

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