Polizeiamt


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · amt

Das Wort Po­li­zei­amt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­amt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­amt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Polizeiamt“ setzt sich aus den Bestandteilen „Polizei“ und „Amt“ zusammen. „Polizei“ bezieht sich auf die Institution, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig ist, während „Amt“ eine Behörde oder Institution bezeichnet, die spezifische Aufgaben erfüllt. Ein Polizeiamt ist demnach eine zuständige Behörde, die polizeiliche Dienstleistungen anbietet, wie zum Beispiel die Bearbeitung von Anträgen, die Dokumentation von Straftaten und die Durchführung von Ermittlungen. Es ist der zentrale Ort für Bürger, um mit der Polizei in Kontakt zu treten.

Beispielsatz: Das Polizeiamt ist für die Sicherheit der Bürger in der Stadt zuständig.

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