Polizeiangehörige


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · an · ge ·· ri · ge

Das Wort Po­li­zei­an­ge­hö­ri­ge besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­an­ge­hö­ri­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­an­ge­hö­ri­ge" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Polizeiangehörige" ist ein substantiviertes Adjektiv und beschreibt eine Person, die zur Polizei gehört. Es setzt sich aus "Polizei" und "angehörig" zusammen. Die Endung "-e" zeigt an, dass es sich um die Pluralform handelt, die sowohl Frauen als auch Männer umfassen kann. In diesem Kontext bezieht es sich auf die Gesamtheit der Personen, die im Polizeidienst tätig sind. Das Wort vermittelt ein Gefühl von Zugehörigkeit und Identität innerhalb der Organisation.

Beispielsatz: Die Polizeiangehörigen haben die Sicherheit der Bürger stets im Blick.

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