Polizeiaufsicht


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · auf · sicht

Das Wort Po­li­zei­auf­sicht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­auf­sicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­auf­sicht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Polizeiaufsicht bezeichnet die Überwachung und Kontrolle von polizeilichem Handeln sowie die Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften durch die Polizei. Sie dient der Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und der politischen sowie gesellschaftlichen Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen. Die Polizeiaufsicht kann durch verschiedene Institutionen, wie beispielsweise unabhängige Beschwerdestellen oder interne Kontrollmechanismen, durchgeführt werden. Diese Form des Aufsicht führt oft zu einer Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Polizei und fördert transparente Umgangsweisen innerhalb der Sicherheitskräfte.

Beispielsatz: Die Polizeiaufsicht gewährleistet die Einhaltung von Gesetzen und die Sicherheit der Bürger.

Vorheriger Eintrag: Polizeiaufgebots
Nächster Eintrag: Polizeiaugen

 

Zufällige Wörter: blankgefegten historisiere Holzfirmen Klempnermeister Reiserouten