Polizeibehörde


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · be · hör · de

Das Wort Po­li­zei­be­hör­de besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­be­hör­de" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Polizeibehörde" setzt sich aus den Bestandteilen "Polizei" und "Behörde" zusammen. Es bezeichnet eine staatliche Institution, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verantwortlich ist. Polizeibehörden sind befugt, Gesetze und Vorschriften durchzusetzen, Straftaten zu verhindern sowie Ermittlungen durchzuführen. Sie arbeiten oft eng mit anderen Sicherheits- und Justizbehörden zusammen. Die Grundform des Wortes ist "Behörde", während "Polizei" eine Fachbezeichnung für die Organisation ist, die mit der Verbrechensbekämpfung und -prävention beauftragt ist.

Beispielsatz: Die Polizeibehörde ermittelte schnell in dem aktuellen Fall.

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