Polizeicomputer


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · com · pu · ter

Das Wort Po­li­zei­com­pu­ter besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­com­pu­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­com­pu­ter" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Polizeicomputer bezeichnet Computer oder Informationssysteme, die speziell für den Einsatz bei Polizeibehörden entwickelt wurden. Sie dienen der Speicherung, Verarbeitung und Analyse von Daten, die für die Aufklärung von Straftaten, Ermittlungen und die öffentliche Sicherheit relevant sind. Polizeicomputer können Zugang zu Ermittlungsdatenbanken, Kriminalstatistiken und Informationen über gesuchte Personen bieten. In der Regel sind sie mit speziellen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet, um die Vertraulichkeit und Integrität der Informationen zu gewährleisten. Der Begriff setzt sich aus "Polizei" und "Computer" zusammen und stellt damit eine spezifische Anwendung von Computertechnologie im Bereich der Strafverfolgung dar.

Beispielsatz: Der Polizeicomputer erleichtert die Arbeit der Ermittler erheblich, indem er schnelle Datenanalysen ermöglicht.

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