Polizeidienst


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · dienst

Das Wort Po­li­zei­dienst besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­dienst trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­dienst" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Polizeidienst bezeichnet die Gesamtheit der Tätigkeiten und Aufgaben, die von der Polizei zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung durchgeführt werden. Er umfasst sowohl präventive Maßnahmen, wie die Überwachung öffentlicher Veranstaltungen, als auch reaktive Einsätze bei Straftaten oder Notfällen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Polizei“ und „Dienst“ zusammen und beschreibt die dienstliche Funktion der Polizei im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse. Polizeidienst beinhaltet auch die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden und Institutionen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Beispielsatz: Nach dem Abschluss seiner Ausbildung trat er in den Polizeidienst ein, um die Bevölkerung zu schützen.

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