Polizeidirektorin


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · di · rek · to · rin

Das Wort Po­li­zei­di­rek­to­rin besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­di­rek­to­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­di­rek­to­rin" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Polizeidirektorin ist eine weibliche Person, die die Position eines Direktors in der Polizei innehat. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung und Expertise im Bereich der Polizeiarbeit und leitet eine Polizeidirektion oder eine vergleichbare Organisationseinheit. Die Polizeidirektorin ist verantwortlich für das Management und die Einsatzplanung der Polizeikräfte, die Bekämpfung der Kriminalität, die Durchsetzung von Gesetzen und die Sicherheit der Bevölkerung. Sie nimmt aufgrund ihrer umfangreichen Verantwortung und Führungsfunktion eine wichtige Rolle in der Polizeihierarchie ein.

Beispielsatz: Die Polizeidirektorin kündigte neue Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit an.

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