Polizeigewahrsam


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · ge · wahr · sam

Das Wort Po­li­zei­ge­wahr­sam besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­ge­wahr­sam trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­ge­wahr­sam" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Polizeigewahrsam bezeichnet die vorübergehende Unterbringung einer Person durch die Polizeibehörden. Dies geschieht in der Regel, um eine Person vorübergehend festzuhalten, beispielsweise zur Klärung ihrer Identität, während der Durchführung von Ermittlungen oder zur Gefahrenabwehr. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Polizei" und "Gewahrsam" zusammen, wobei "Gewahrsam" im rechtlichen Kontext den Status beschreibt, in dem eine Person vom Staat, hier der Polizei, kontrolliert oder festgehalten wird. Polizeigewahrsam erfolgt meist für kurze Zeit und unterliegt spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Beispielsatz: Nach dem Vorfall wurde der Verdächtige in Polizeigewahrsam genommen, um weitere Ermittlungen durchzuführen.

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