Polizeihäusern


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · häu · sern

Das Wort Po­li­zei­häu­sern besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­häu­sern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­häu­sern" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Polizeihäusern“ ist der Dativ Plural des Substantivs „Polizeihaus“. Es bezeichnet Gebäude oder Einrichtungen, in denen Polizeiarbeit stattfindet, wie Reviere oder Wachstationen. In Polizeihäusern arbeiten Beamte, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind. Sie dienen als Anlaufstelle für Bürger in Notfällen oder bei der Anzeige von Straftaten. Die Form „Polizeihäusern“ wird häufig in Kontexten verwendet, in denen mehrere solcher Einrichtungen oder ihre jeweiligen Abläufe thematisiert werden.

Beispielsatz: In den Polizeihäusern der Stadt finden regelmäßig Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung statt.

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