Polizeikommissariat


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · kom · mis · sa · ri · at

Das Wort Po­li­zei­kom­mis­sa­ri­at besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­kom­mis­sa­ri­at trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­kom­mis­sa­ri­at" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Polizeikommissariat“ bezeichnet eine Dienststelle der Polizei, die für bestimmte administrative und operative Aufgaben zuständig ist. Es ist eine Zusammensetzung aus den Worten „Polizei“ und „Kommissariat“. „Polizei“ bezieht sich auf die staatliche Institution, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zuständig ist, während „Kommissariat“ eine abgeleitete Form von „Kommissar“ darstellt, was eine leitende Funktion innerhalb dieser Institution beschreibt. Das Polizeikommissariat ist somit eine spezifische Einheit innerhalb der Polizeistruktur, die mit Ermittlungen, Verhaftungen und anderen polizeilichen Aufgaben betraut ist.

Beispielsatz: Das Polizeikommissariat in unserer Stadt sorgt für die Sicherheit der Bürger.

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