Polizeikonvention


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · kon · ven · ti · on

Das Wort Po­li­zei­kon­ven­ti­on besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­kon­ven­ti­on trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­kon­ven­ti­on" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Polizeikonvention ist ein zusammengesetztes Substantiv aus den Worten „Polizei“ und „Konvention“. Es bezeichnet eine Vereinbarung oder Regelung, die sich auf die Arbeitsweise, Rechte und Pflichten von Polizeibehörden bezieht. Oftmals handelt es sich um internationale oder nationale Abkommen, die den Austausch von Informationen, Kooperationen bei Ermittlungen oder Standards der Polizeiarbeit regeln. Die Polizeikonvention kann auch Aspekte der Menschenrechte und den Umgang mit Bürgern im Rahmen polizeilicher Maßnahmen thematisieren.

Beispielsatz: Die Polizeikonvention legt die rechtlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit der Polizei in verschiedenen Ländern fest.

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