Polizeiorgane


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · or · ga · ne

Das Wort Po­li­zei­or­ga­ne besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­or­ga­ne trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­or­ga­ne" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Polizeiorgane“ ist der Plural des Substantivs „Polizeiorgan“. Es bezeichnet die verschiedenen Institutionen und Organisationen, die mit der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betraut sind. Dazu gehören insbesondere die verschiedenen Polizeibehörden und -einheiten, die in einem Land oder einer Region agieren. Polizeiorgane sind für die Verbrechensbekämpfung, die Aufrechterhaltung der Ordnung sowie für die Durchführung von Ermittlungen zuständig. Sie spielen eine wichtige Rolle im Rahmen des Rechts- und Ordnungssystems.

Beispielsatz: Die Polizeiorgane sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verantwortlich.

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