Polizeirat


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · rat

Das Wort Po­li­zei­rat besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­rat trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­rat" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Polizeirat" bezeichnet in Deutschland einen Beamten bzw. eine Amtsperson innerhalb der Polizei, die meist im gehobenen Dienst tätig ist. Der Titel setzt sich aus zwei Teilen zusammen: "Polizei" bezieht sich auf die öffentlichen Sicherheitskräfte, während "Rat" hier als Dienstbezeichnung verwendet wird, die auf eine bestimmte Hierarchie und Verantwortung hinweist. Polizeiräte tragen oft Verantwortung für strategische Planungen und Entscheidungen innerhalb ihrer Abteilung oder Dienststelle.

Beispielsatz: Der Polizeirat gab der Truppe wichtige Anweisungen für den Einsatz.

Vorheriger Eintrag: Polizeipsychologen
Nächster Eintrag: Polizeirazzia

 

Zufällige Wörter: anstechen appellierenden kribbelig Rekapitalisierung Zigeunerbaron