Polizeischüler


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · schü · ler

Das Wort Po­li­zei­schü­ler besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­schü­ler trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­schü­ler" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Polizeischüler ist ein zusammengesetztes Substantiv und setzt sich aus den Worten „Polizei“ und „Schüler“ zusammen. Es bezeichnet Personen, die eine Ausbildung oder ein Studium bei der Polizei absolvieren, um Polizeibeamte zu werden. Polizeischüler durchlaufen entsprechende Lehrgänge, die sowohl theoretische als auch praktische Inhalte umfassen. Ziel dieser Ausbildung ist es, die angehenden Beamten auf ihre zukünftigen Aufgaben im Bereich der Sicherheit, Kriminalitätsbekämpfung und Bürgerinnendienst vorzubereiten. Polizeischüler sind häufig in Fachseminaren und Praktika tätig und vertiefen ihre Kenntnisse in relevanten rechtlichen und sozialen Themen.

Beispielsatz: Der Polizeischüler übt gerade den Umgang mit der Dienstwaffe im Training.

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