Polizeisprecherin


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · spre · che · rin

Das Wort Po­li­zei­spre­che­rin besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­spre­che­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­spre­che­rin" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Polizeisprecherin“ setzt sich aus den Bestandteilen „Polizei“ und „Sprecherin“ zusammen. „Polizei“ bezeichnet die Organisation, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zuständig ist. „Sprecherin“ ist die weibliche Form von „Sprecher“ und bezeichnet eine Person, die Informationen oder Stellungnahmen öffentlich verkündet. In diesem Fall handelt es sich um eine Frau, die offizielle Informationen oder Pressemitteilungen im Namen der Polizei kommuniziert. Polizei­sprecherinnen sind oft in der Öffentlichkeitsarbeit tätig und stehen Medienvertretern für Fragen und Interviews zur Verfügung.

Beispielsatz: Die Polizeisprecherin gab ein Update zu den Ermittlungen in dem aktuellen Fall.

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