polizeiwidrige


Eine Worttrennung gefunden

po · li · zei · wid · ri · ge

Das Wort po­li­zei­wid­ri­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort po­li­zei­wid­ri­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "po­li­zei­wid­ri­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Polizeiwidrige ist das Adjektiv von "polizeiwidrig". Es beschreibt eine Handlung oder ein Verhalten, das gegen die Regeln oder Vorschriften der Polizei verstößt. Eine polizeiwidrige Handlung bedeutet somit, dass jemand etwas tut, was von der Polizei nicht erlaubt ist oder was ihren Anweisungen entgegensteht. Es kann sich beispielsweise um das Ignorieren von polizeilichen Anordnungen, das tätliche Angriffe auf Polizisten oder das Begehen von Straftaten während eines Polizeieinsatzes handeln. Polizeiwidriges Verhalten kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Beispielsatz: Die polizeiwidrigen Aktivitäten sämtlicher Beteiligter führten zu einer intensiven Ermittlung.

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