polizeiwidriger


Eine Worttrennung gefunden

po · li · zei · wid · ri · ger

Das Wort po­li­zei­wid­ri­ger besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort po­li­zei­wid­ri­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "po­li­zei­wid­ri­ger" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "polizeiwidriger" setzt sich aus den beiden Bestandteilen "Polizei" und "widriger" zusammen. Der Begriff "widrig" bedeutet "unangemessen" oder "entgegenwirkend". Somit bezieht sich "polizeiwidriger" auf Handlungen oder Verhaltensweisen, die im Widerspruch zu den geltenden polizeilichen Regeln und Vorschriften stehen. Es beschreibt eine Verletzung oder Zuwiderhandlung gegen das polizeiliche Recht beziehungsweise gegen die polizeiliche Ordnung. In diesem Fall handelt es sich um eine adjektivische Form des Wortes "polizeiwidrig", das sich auf ein Nomen (z.B. Handlung) beziehen kann.

Beispielsatz: Der Jugendliche wurde wegen polizeiwidriger Handlungen verhaftet.

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