Polizeiwillkür


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · will · kür

Das Wort Po­li­zei­will­kür besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­will­kür trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­will­kür" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Polizeiwillkür beschreibt einen Missbrauch polizeilicher Machtbefugnisse, bei dem Polizeibeamte willkürlich und ohne rechtsstaatliche Grundlagen handeln. Es handelt sich hierbei um eine Zusammensetzung aus zwei Wörtern: "Polizei" und "Willkür". Die Polizei ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verantwortlich. Willkür steht für ein Handeln ohne vernünftige Begründung oder nach eigenem Ermessen. Die Kombination bezieht sich also auf ungerechtfertigtes oder unrechtmäßiges Verhalten von Polizeibeamten, das gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verstößt.

Beispielsatz: Die Bürgerrechtler warnen vor zunehmender Polizeiwillkür in der Stadt.

Vorheriger Eintrag: polizeiwidriges
Nächster Eintrag: Polizeizelle

 

Zufällige Wörter: Bundesrealgymnasiums fassettenreich Schildausbau Segelklasse Spiegelablenkung