Polizeizeugen


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · zeu · gen

Das Wort Po­li­zei­zeu­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­zeu­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­zeu­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Polizeizeugen bezeichnet Beamte der Polizei, die als Zeugen in einem Gerichtsverfahren auftreten. Sie haben während ihres Dienstes eine Straftat beobachtet oder Ermittlungen durchgeführt und können daher wichtige Informationen zum Tathergang oder den beteiligten Personen liefern. Polizeizeugen werden in der Regel vereidigt und haben die Pflicht, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Ihre Aussagen sind oft entscheidend für die Aufklärung eines Verbrechens und können zur Verurteilung des Täters führen.

Beispielsatz: Die Polizeizeugen berichteten von den Ereignissen während des Vorfalls.

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