Polizistenpärchen


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zis · ten · pär · chen

Das Wort Po­li­zis­ten­pär­chen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zis­ten­pär­chen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zis­ten­pär­chen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Polizistenpärchen besteht aus zwei Personen, die beide bei der Polizei arbeiten und ein Paar sind. Diese Bezeichnung wird häufig verwendet, um sowohl das berufliche als auch das private Zusammenleben des Paares zu beschreiben. Es kann sich um zwei Polizisten handeln, die gemeinsam Patrouille fahren oder gemeinsam an bestimmten Aufgaben arbeiten. Der Begriff "Polizistenpärchen" wird normalerweise nicht im Singular verwendet, sondern bezieht sich immer auf ein Paar von Polizisten.

Beispielsatz: Das Polizistenpärchen patrouillierte bei Nacht durch die Straßen der Stadt.

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