portopflichtige


Eine Worttrennung gefunden

por · to · pflich · ti · ge

Das Wort por­to­pflich­ti­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort por­to­pflich­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "por­to­pflich­ti­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „portopflichtige“ beschreibt Personen oder Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, bestimmte Abgaben oder Gebühren zu entrichten, oftmals im Zusammenhang mit der Nutzung öffentlicher Dienste oder Einrichtungen. Die Grundform ist „Portopflicht“, wobei das Suffix „-ig“ hier die Eigenschaft oder Verpflichtung kennzeichnet. Portopflichtige sind häufig in Bereichen tätig, in denen Gebühren für die Nutzung von Ressourcen oder für Dienstleistungen erhoben werden, wie z. B. im Transportwesen oder im Bereich öffentlicher Verkehrsmittel.

Beispielsatz: Die neuen Regelungen betreffen alle portopflichtigen Finanzprodukte, die im Handel angeboten werden.

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