Postgeheimnisses


Eine Worttrennung gefunden

Post · ge · heim · nis · ses

Das Wort Post­ge­heim­nis­ses besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Post­ge­heim­nis­ses trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Post­ge­heim­nis­ses" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Postgeheimnis" bezeichnet den Rechtsanspruch auf Vertraulichkeit von Postsendungen. Es schützt die persönliche Kommunikation der Bürger vor unbefugtem Zugriff durch Dritte. Die Endung "-ses" zeigt an, dass es sich hier um den Genitiv Singular des Neutrum handelt. In dieser Form wird das Wort verwendet, um den Besitz oder die Zugehörigkeit zu kennzeichnen, beispielsweise in einem Satz wie "Die Wahrung des Postgeheimnisses ist gesetzlich verankert." Das Postgeheimnis ist ein fundamentales Prinzip in vielen demokratischen Gesellschaften und spielt eine wichtige Rolle im Datenschutz.

Beispielsatz: Die Wahrung des Postgeheimnisses ist essenziell für die Privatsphäre jedes Bürgers.

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